Hinweis

 

 

Aktuell

Park geöffnet von 10.00 - 16.30 Uhr (letzter Einlass) 

Öffentliche Hausführung siehe Onlineshop

 

Für den Besuch des Ensembles Wasserburg Anholt gelten neben den AGB folgende Hausregeln:

Die Wasserburg Anholt ist ein privat bewohntes und unterhaltenes Haus.

 

Bitte nutzen Sie als Besucher die historischen und denkmalgeschützten Anlagen jederzeit so, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.

 

Sämtliche Ausstellungsobjekte innen wie außen sollen für jeden Gast gleichermaßen erlebbar bleiben. Jede Art von Vandalismus, Verschmutzung und Benutzung ist daher strikt untersagt!

 

Müll ist bitte in den aufgestellten Papierkörben zu entsorgen.

 

Auf dem Gelände rund um die Burg stehen ausreichend Sitzgelegenheiten für unsere Besucher zur Verfügung.   

 

Unsere Mitarbeiter sind jederzeit befugt zur Sicherheit und im Sinne eines ungestörten Betriebsablaufes Anweisungen zu erteilen.

 

Bei grober oder wiederholter Missachtung müssen wir Besucher von der Nutzung unserer Angebote ausschließen. 

 

Des Weiteren kann bei Zuwiderhandlung durch den Eigentümer eine Strafgebühr in Höhe von min. 250,00 € erhoben werden sowie ein Hausverbot erteilt werden. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

 

Führungen im Haus:

Alle Taschen, Garderobe, Schirme etc. sind für die Dauer der Führung in den Schließfächern im Foyer zu deponieren.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Wasserburg Anholt nicht barrierefrei ist.

 

Eine Mitnahme von Kinderwagen und Tieren ist nicht möglich. Ebenso können im Haus keine Rollatoren mitgenommen werden.

 

Medizinische Gehilfen müssen mit einem Schutzgummi ausgestattet sein und dürfen auf der Führung mitgenommen werden.

 

Führungsteilnehmer erhalten einen mobilen Besucherstuhl, da ansonsten keine Sitzmöglichkeit besteht.

 

Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Haus untersagt.

 

Es ist nicht erlaubt die Exponate zu berühren, dies gilt für sämtliches Interieur der Räume.

 

In der gesamten Hauptburg sind Foto- und Videoaufnahmen ausdrücklich verboten. Bei Missachtung wird die o.g. Strafgebühr Von min. 250,00 € erhoben.

 

Medienvertreter (Journalisten, Blogger etc.) bitten wir vorab eine Genehmigung bei unserer Pressestelle unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzufragen. 

 

Besuch des Parks:

Besucher auf vier Pfoten sind im Park herzlich willkommen. Bei uns gilt auf dem gesamten Gelände eine Anleinpflicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Bei Bedarf erhalten Herrchen und Frauchen an der Kasse ein Beutelchen für Hinterlassenschaften, die anschließend bitte in die Mülleimer gehören. 

 

Raucher bitten wir Zigarettenkippen vollständig zu löschen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Neben akuter Brandgefahr bei großer Trockenheit, schadet ein unbedachter Wurf in die Grünanlagen auch dem Erhalt der ökologischen Vielfalt!

 

Unser Team der Schlossgärtnerei dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung beim sorgsamen Umgang mit Fauna und Flora!

 

Im Sinne eines unbeschwerten Besuchserlebnisses für alle danken die fürstliche Familie zu Salm und alle Mitarbeitenden herzlich für die Einhaltung dieser Spielregeln!

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeführungen

 

Die Wasserburg Anholt – nachfolgend Veranstalterin – bietet Gästeführungen durch die Repräsentationsräume mit den fürstlichen Kunstsammlungen sowie durch die historischen Park- und Gartenanlagen an.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Gästeführungen sind Grundlagen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Veranstalterin für ab dem 01.05.2022 abgeschlossene Verträge.

 

1. Buchung / Vertragsabschluss

1.1 a) öffentliche Gästeführungen

Die Buchung eines Führungsangebotes der Veranstalterin (Haus/Park) kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder durch direkten Erwerb des Tickets über den Onlineshop der Wasserburg Anholt zu den veröffentlichten Terminen erfolgen. Mit der Bezahlung des Führungsentgeltes kommt der Vertrag mit der Veranstalterin zustande.

 

1.2 b) individuelle Gruppenbuchungen

Individuelle Gästeführungen für Gruppen können schriftlich, per E-Mail, per Fax oder mündlich

erfolgen. Dem Kunden wird ein Angebot mit Auflistung der Leistungserbringung zugesandt. Dieses Angebot gilt freibleibend mit einer Frist von sieben Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist ohne verbindliche Buchung seitens des Kunden ist die Veranstalterin nicht mehr an ihr Angebot gebunden. Mit der schriftlichen oder telefonischen Bestätigung des Kunden kommt der Vertrag zustande.

 

2. Rücktritt durch den Kunden

2.1 a) öffentliche Gästeführungen

einmal erworbene Tickets für Führungen sind von der Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Die Führungen starten pünktlich, daher erlischt bei Verspätung eines teilnehmenden Gastes dessen Anspruch auf die Leistung ersatzlos. 

 

2.2 b) Gruppenbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Gästeführung zurücktreten. Die Veranstalterin ist berechtigt, als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen eine Entschädigung zu verlangen. Der Rücktritt zu einer gebuchten Leistung muss in jedem Fall schriftlich (per E-Mail/Fax) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Veranstalterin. Folgende Stornierungsgebühren gelten

 

bis 30 Tage vor Termin                                           15% des Preises

29 – 14 Tage vor Termin                                         25 % des Preises

13 – 7 Tage vor Termin                                           40 % des Preises

6 – 3 Tage vor Termin                                             60 % des Preises

ab dem 3. Tag vor Termin oder bei Nicht-Erscheinen der Gruppe 80 % des Preises

 

c) Verspätungen/Verhinderung

Die Durchführung der gebuchten Leistung kann nur zur vereinbarten Uhrzeit garantiert werden.

Bei absehbarer Verspätung oder Verhinderung der Gruppe bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Grundsätzlich gilt, dass bei einem verspäteten Eintreffen über 15 Minuten nach gebuchter Uhrzeit der Anspruch des Kunden gegenüber der Veranstalterin erlischt.

Im Rahmen der Möglichkeiten der Veranstalterin wird auf Kulanzbasis geprüft, ob die Leistung noch erbracht werden kann – ein Anspruch seitens des Kunden besteht jedoch nicht. Bei einem verspäteten Eintreffen der Gruppe kann z.B. die Dauer der Führung entsprechend gekürzt oder anderenfalls die überzogene Zeit nachbelastet werden, sofern die Veranstalterin entsprechende Kapazitäten hat.

 

3. Rücktritt durch den Veranstalter

Die Veranstalterin behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihr die Durchführung der Gästeführung aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund (höhere Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen) unmöglich wird oder der Gast sich im Verzug mit seiner Leistung befindet, oder seine Vertragspflichten anderweitig so schwer verletzt, dass der Veranstalterin die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Ebenso ist die Veranstalterin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Schließung oder teilweise Sperrung von Haus, Objekten oder Parkanlagen zur Verkehrssicherung, zum Schutz der Denkmäler oder aufgrund von Sonderveranstaltungen erforderlich ist.

Die Veranstalterin wird den Kunden von dem Hindernis unverzüglich informieren. Dem Kunden wird die bereits geleistete Vertragssumme unverzüglich zurückerstattet. Aus dem Rücktritt resultierende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

4. Beachtung der Hausregeln/Hausrecht

Neben den AGB gelten für alle Teilnehmer an Führungen der Veranstalterin auch die veröffentlichten Hausregeln (Aushang/Webseite) für den Besuch des Ensembles. 

 

5. Haftung

Der Kunde hat gegen die Veranstalterin keinen Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit die Veranstalterin oder ihre Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt.

 

Datenschutzhinweis

Verwendung personenbezogener Daten: Sofern Sie Service-Leistungen im Rahmen der Gästeführungen der Wasserburg Anholt in Anspruch nehmen, werden in der Regel nur solche Daten erhoben bzw. auch an Dritte weitergegeben, die wir zur Erbringung der Leistungen benötigen und die ausschließlich zu diesem Zwecke genutzt werden.

Soweit wir Sie um weitergehende Daten bitten, handelt es sich um freiwillige Informationen.

Die Verarbeitung der persönlichen Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des nachgefragten Service und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen.

 

Änderungen vorbehalten. Stand Mai 2022

 

 

 

In addition to the general terms and conditions, the following house rules apply to a visit to Castle Anholt:

 

 

Castle Anholt is a privately inhabited and maintained house.

 

As a visitor, please use the historical and listed facilities at all times in such a way that others are not endangered or disturbed.

 

All exhibition objects inside and outside should remain equally tangible for every guest. Any kind of vandalism, soiling and use is therefore strictly prohibited!

 

Please dispose of rubbish in the waste paper baskets provided.

 

There is sufficient seating for our visitors on the grounds around the castle.

 

Our employees are authorized at any time to issue instructions for safety and to ensure uninterrupted operations.

 

In the event of gross or repeated disregard, we must exclude visitors from using our offers.

 

Furthermore, in the event of infringement by the owner, a fine of at least €250.00 can be levied and a house ban can be issued. Civil and criminal claims remain unaffected.

 

Guided castle-tours:

All bags, wardrobe, umbrellas, etc. must be deposited in the lockers in the foyer for the duration of the tour.

 

We expressly point out that the Wasserburg Anholt is not barrier-free.

 

It is not possible to take prams or animals with you. Likewise, no rollators can be taken into the castle. Medical assistants must be equipped with protective rubber and may be taken on the tour. Guided tour participants receive a mobile visitor's chair, as there is otherwise no seating.

 

Smoking and the consumption of food and drinks is prohibited in the castle.

 

It is not allowed to touch the exhibits, this applies to all interiors of the rooms.

 

Photographs and video recordings are expressly prohibited throughout the main castle. Failure to do so will result in the above penalty fee of min. €250.00 charged.

 

We ask media representatives (journalists, bloggers, etc.) to request permission in advance from our press office at Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

  

Visiting the park:

Four-legged visitors are very welcome in the park. We have a leash obligation and mutual consideration on the entire site. If necessary, masters and mistresses receive a bag for legacies at the checkout, which should then be put into the bins, please.

 

We ask smokers to extinguish cigarette butts completely and dispose of them properly. In addition to the acute risk of fire when it is very dry, carelessly throwing it into the green spaces also damages the preservation of ecological diversity!

 

Our castle gardening team would like to thank you for your support in the careful handling of fauna and flora!

 

For a carefree visit and experience for everyone the princely family zu Salm as well as all

employees would like to thank you sincerely for complying with these rules!

 

 

 

 

Wasserburg Anholt


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